Kinderbildungsgesetz
Auftrag der kath. Tageseinrichtung für Kinder - Auszug aus dem Kinderbildungsgesetz (KIBiz)
Allgemeiner Grundsatz
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützten die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages.
Aufgaben und Ziele
➤ Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und
Betreuungsauftrag:
➤ die Lebenssituation jedes Kindes zu berücksichtigen
➤ dem Kind zur größtmöglichen Selbständigkeit und Eigenaktivität zu verhelfen seine Lernfreude anzuregen
und zu stärken
➤ dem Kind zu ermöglichen, seine emotionalen Kräfte aufzubauen
➤ die schöpferischen Kräfte des Kindes unter Berücksichtigung seiner individuellen Neigungen und
Begabungen zu fördern
➤ die Entfaltung der geistigen Fähigkeiten und der Interessen des Kindes zu unterstützen, und ihm dabei durch
ein breites Angebot von Erfahrungsmöglichkeiten elementare Kenntnisse von der Umwelt zu vermitteln.
Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen (Tagesmutter-oder Vater) haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidung zu achten.